Vorweg, damit die Einordnung stimmt: Wir verkaufen kein Hosting. Kein Paket, keine Provision, keine Empfehlungsprämie. Das ist der Grund, warum diese Liste keine Anbieter nennt, sondern Eigenschaften. Welchen Namen das Paket trägt, ist zweitrangig. Was es können muss, nicht.
Neun Punkte, in der Reihenfolge, in der sie im Ernstfall wichtig werden.
Shared, Managed oder eigener Server?
Bevor es an die neun Punkte geht, kurz die drei Arten, weil sie unterschiedliche Prüfungen verlangen.
Geteiltes Hosting heißt: Auf demselben Server liegen viele Kundenseiten. Das ist günstig und für die allermeisten Firmenseiten völlig ausreichend. Der Nachteil ist, dass du dir Rechenleistung teilst und bei Lastspitzen anderer Kunden mitleidest. Gute Anbieter begrenzen das, schlechte nicht.
Verwaltetes WordPress-Hosting ist geteiltes Hosting mit Zusatzleistungen: Updates, Zwischenspeicher, Testumgebung, oft strengere Vorgaben, welche Plugins laufen dürfen. Das kostet mehr und nimmt Arbeit ab. Wer ohnehin einen Betreuungsvertrag hat, zahlt manche dieser Leistungen damit doppelt. Nachrechnen lohnt sich.
Eigener Server, egal ob virtuell oder physisch, heißt volle Kontrolle und volle Verantwortung. Betriebssystem, Sicherheitsupdates, Webserver, Mailversand, Überwachung. Das ist eine Aufgabe für jemanden, der sie regelmäßig macht, nicht für die Bürokraft mit Technikinteresse. Für eine Firmenseite lohnt es sich fast nie.
Die neun Punkte unten gelten für alle drei Varianten. Beim eigenen Server beantwortest du sie nur selbst, statt sie zu erfragen.
1. PHP-Version, und wer sie umstellen darf
WordPress empfiehlt PHP in Version 8.3 oder neuer. Wichtiger als die empfohlene Version ist allerdings, wie lange deine Version noch Sicherheitsupdates bekommt. Der Stand heute: PHP 8.2 erhält nur noch bis zum 31. Dezember 2026 Sicherheitsunterstützung, 8.3 bis Ende 2027, 8.4 bis Ende 2028. Alles, was älter ist als 8.2, bekommt gar nichts mehr.
Prüf zwei Dinge. Erstens, welche Version läuft. Zweitens, ob du sie selbst im Kundenmenü umschalten kannst, und zwar getrennt je Domain. Wer für jeden Versionswechsel ein Ticket schreiben muss, hängt im Zweifel tagelang auf einer Version fest, die gerade aus der Unterstützung gefallen ist.
2. Datenbank
Empfohlen sind MariaDB ab 10.11 oder MySQL ab 8.0. Wichtig ist außerdem, wie viele Datenbanken im Paket enthalten sind und ob du eigene anlegen kannst. Wer nur eine bekommt, kann keine Testumgebung aufbauen, ohne den Livebetrieb anzufassen.
3. Backups, die du selbst zurückspielen kannst
Der Punkt, an dem die meisten Pakete auseinanderfallen. Drei Fragen:
- Wie oft wird gesichert, und wie viele Stände werden aufbewahrt? Täglich mit vierzehn Ständen ist ein brauchbarer Wert. Ein einziger Stand von gestern nützt nichts, wenn der Schaden vorgestern passiert ist und erst heute auffällt.
- Kannst du eine Sicherung selbst und ohne Ticket zurückspielen, auch nachts?
- Kannst du eine Sicherung herunterladen? Ein Backup, das nur beim Anbieter liegt, ist genau dann weg, wenn das Problem beim Anbieter liegt.
Und dann der Teil, den fast niemand macht: Spiel eine Sicherung einmal testweise zurück, bevor du sie brauchst. Ein ungetestetes Backup ist eine Vermutung.
4. Testumgebung
Eine Kopie der Seite, auf der Updates und Umbauten laufen, bevor sie live gehen. Manche Anbieter haben das als Knopf im Menü, bei anderen baut man sich das über eine Subdomain und eine zweite Datenbank selbst. Beides geht, aber ohne Testumgebung endet jedes größere Update im Blindflug.
5. Zugriff auf die Logdateien
Wenn eine Seite langsam ist, wenn sie 500er-Fehler wirft oder wenn der Verdacht auf einen Einbruch besteht, steht die Antwort im Log. Du brauchst Zugriff auf das Fehlerprotokoll von PHP und auf das Zugriffsprotokoll des Webservers, am besten mit ein paar Tagen Historie. Anbieter, die keine Logs herausgeben, verkaufen dir Fehlersuche im Dunkeln.
6. Serverstandort und Auftragsverarbeitung
Zwei Dinge, die gern verwechselt werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung ist Pflicht, weil dein Hoster personenbezogene Daten für dich verarbeitet. Den bekommst du bei jedem seriösen Anbieter im Kundenmenü zum Herunterladen. Fehlt er, ist das ein Ausschlusskriterium.
Der Serverstandort ist die zweite Frage. Innerhalb der EU ist die Sache einfach. Bei Anbietern außerhalb braucht die Übermittlung eine eigene Grundlage nach Artikel 44 und folgende. Für eine normale Firmenseite ist ein Standort in Deutschland oder der EU schlicht der Weg mit dem geringsten Erklärungsaufwand, und er verkürzt nebenbei die Laufzeit der Daten.
7. Support, der erreichbar ist, wenn es brennt
Prüfbar, bevor du Kunde wirst: Gibt es eine Telefonnummer oder nur ein Formular? Zu welchen Zeiten? In welcher Sprache? Und wie schnell kommt eine Antwort, die keine Textbausteinantwort ist? Schick vor dem Abschluss eine echte Frage an den Support und sieh dir an, was zurückkommt. Das ist der aussagekräftigste Test, den es gibt, und er kostet nichts.
8. Ressourcen und Grenzwerte
Die Werte, an denen WordPress in der Praxis scheitert:
- Arbeitsspeicher für PHP. 256 MB sind ein vernünftiger Ausgangswert, 128 MB werden bei Shops und Seitenbaukästen schnell knapp.
- Maximale Laufzeit eines Skripts. Zu kurz gesetzt, und größere Importe oder Backups brechen mittendrin ab.
- Maximale Größe von Uploads. Wer Videos oder große Bilder hochlädt, merkt das sofort.
- Echte Cronjobs. WordPress löst geplante Aufgaben sonst nur aus, wenn jemand die Seite aufruft. Bei einer Seite mit wenig Verkehr laufen geplante Veröffentlichungen und Backups dann unzuverlässig.
- OPcache aktiviert. Kostet nichts und bringt spürbar Tempo.
9. Wie leicht kommst du wieder raus?
Der Punkt, den man vor dem Einzug prüfen sollte und nach dem Auszug bereut. Brauchst du SFTP- oder SSH-Zugang, bekommst du ihn? Kannst du die Datenbank exportieren, ohne den Support zu fragen? Wie lang ist die Vertragslaufzeit, wie lang die Kündigungsfrist? Ein Paket mit zwölf Monaten Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist bindet dich im schlechtesten Fall fünfzehn Monate an einen Anbieter, mit dem du schon nach vier Wochen unzufrieden bist.
Der Umzug ohne Ausfall
- Beim neuen Anbieter alles aufsetzen und die Seite über eine temporäre Adresse oder einen Eintrag in der lokalen Hosts-Datei testen. Erst wenn alles läuft, geht es weiter.
- Die Gültigkeitsdauer der DNS-Einträge einen Tag vorher auf einen niedrigen Wert setzen, etwa 300 Sekunden. Dann wirkt die Umstellung später in Minuten statt in Stunden.
- Kurz vor der Umstellung Redaktionsarbeit einfrieren, damit keine Inhalte verlorengehen, und die Datenbank ein letztes Mal übertragen.
- DNS umstellen. Beide Installationen für ein bis zwei Tage parallel laufen lassen.
- E-Mail nicht vergessen. Postfächer liegen oft beim selben Anbieter, und ein Umzug ohne Plan für die E-Mail ist der häufigste Grund für echten Ärger.
- Nach der Umstellung prüfen: Zertifikat gültig, Weiterleitungen aktiv, Formulare versenden, Suchmaschinen finden dieselben Adressen wie vorher.
Häufige Fragen
Was kostet ordentliches Hosting für eine Firmenseite?
Wir nennen bewusst keine Zahl, weil Tarife sich ständig ändern. Als Faustregel: Ein Paket für wenige Euro im Monat ist für eine geschäftlich genutzte Seite selten die richtige Wahl, und die teuersten Pakete rechtfertigen ihren Preis oft mit Leistungen, die eine normale Firmenseite nicht abruft.
Brauche ich einen eigenen Server?
Für eine Firmenseite mit ein paar hundert Besuchern am Tag nicht. Ein eigener Server bedeutet auch, dass jemand ihn pflegen muss. Diese Rechnung geht selten auf.
Bringt ein besserer Hoster bessere Rankings?
Indirekt, über Ladezeit und Erreichbarkeit. Die Reaktionszeit einer Seite auf Klicks hängt dagegen kaum am Server, dazu haben wir einen eigenen Beitrag zum Core Web Vital INP geschrieben.
Übernehmt ihr den Umzug?
Ja, das machen wir regelmäßig, auch wenn wir das Paket selbst nicht verkaufen. Wir beraten bei der Auswahl, richten ein und ziehen um. Mehr dazu auf unserer Seite zum Webdesign und zur laufenden Betreuung.
Quellen
- wordpress.org: Requirements, empfohlene PHP- und Datenbankversionen
- php.net: Supported Versions, Fristen für Sicherheitsunterstützung
- Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 28 und Artikel 44 ff.