Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Webdesign, Onlineshops, Suchmaschinenoptimierung, Betreuung, Grafik und Print.
Wichtiger Hinweis: Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmen. Unsere Angebote und Leistungen richten sich allein an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Aufträge von Privatpersonen nehmen wir nicht an. Ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
Anbieter ist Christoph Beben, Schmidener Str. 17, 70372 Stuttgart, handelnd unter der Marke pixagentur.
Stand: August 2026. Diese Fassung ersetzt alle vorherigen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos leisten.
(4) Erklärungen bedürfen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, mindestens der Textform. E-Mail genügt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Auf eine Anfrage über Formular, E-Mail oder Telefon erstellen wir ein schriftliches Angebot. Es enthält die Leistungen im Einzelnen, die kalkulierten Stunden und den Preis.
(3) Unsere Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer in Textform annimmt oder wir mit der Leistung beginnen, nachdem der Kunde uns dazu aufgefordert hat.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Maßgeblich für Art und Umfang unserer Leistungen ist allein das angenommene Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schulden wir nicht.
(2) Nicht geschuldet sind insbesondere Hosting, Domainregistrierung, redaktionelle Texterstellung, Lizenzen Dritter, Bildmaterial und laufende Pflege, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
(3) Bei der Gestaltung sind wir im Rahmen des Auftrags frei. Änderungswünsche des Kunden berücksichtigen wir im vereinbarten Umfang.
(4) Wünscht der Kunde nach Freigabe eines Arbeitsergebnisses Änderungen oder erweitert er den Auftrag, ist dies eine zusätzliche Leistung. Wir teilen den Mehraufwand vorher mit und setzen ihn erst nach Freigabe um.
(5) Wir dürfen Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen lassen. Vertragspartner des Kunden bleiben wir.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt uns alle für die Umsetzung erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf.
(2) Der Kunde benennt uns eine ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis und teilt uns Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind, unverzüglich mit.
(3) Freigaben und Rückmeldungen erteilt der Kunde innerhalb der vereinbarten Fristen, andernfalls innerhalb von zehn Werktagen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Den daraus entstehenden Mehraufwand berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Sätzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Termine
(1) Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verbindliche Termine setzen voraus, dass alle vom Kunden beizustellenden Leistungen und Freigaben rechtzeitig vorliegen.
§ 6 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot, im Übrigen unser jeweils gültiges Preisverzeichnis. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unser regulärer Stundensatz beträgt 75,00 Euro netto, soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
(2) Bei Aufträgen ab einem Nettowert von 2.500 Euro sind wir berechtigt, eine Anzahlung von 30 Prozent bei Auftragserteilung sowie Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Zugang zahlbar. Der Versand erfolgt elektronisch als PDF.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich können wir eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten, die Pauschale wird darauf angerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung dürfen wir laufende Arbeiten bis zum Ausgleich einstellen und Leistungen zurückhalten. Auf die Absicht weisen wir vorher hin.
(6) Auslagen und Fremdleistungen, die wir im Auftrag des Kunden beschaffen, stellen wir gesondert in Rechnung. Vor Beauftragung stimmen wir sie ab.
(7) Vergütungen aus Dauerschuldverhältnissen sind monatlich im Voraus fällig.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit wir ein Werk schulden, insbesondere die Erstellung einer Webseite, eines Onlineshops oder einer Druckvorlage, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald wir die Fertigstellung angezeigt haben.
(2) Der Kunde prüft das Ergebnis unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. Wesentliche Mängel sind dabei konkret zu bezeichnen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Nimmt der Kunde das Werk nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung ab, ohne mindestens einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt das Werk als abgenommen. Auf diese Folge weisen wir bei der Fertigstellungsanzeige gesondert hin.
(4) Als Abnahme gilt auch die produktive Nutzung des Ergebnisses durch den Kunden, insbesondere die Freischaltung der Webseite unter der Zieladresse oder die Freigabe einer Druckdatei zum Druck.
(5) Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsteile sind zulässig.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Vergütung bei uns. Bis dahin dürfen Entwürfe, Dateien und Zwischenstände nur zu Abstimmungszwecken genutzt werden.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Recht, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen. Bei Webseiten umfasst das den Betrieb unter den vereinbarten Domains, bei Printvorlagen die Herstellung der beauftragten Auflage.
(3) Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, zur Weiterübertragung an Dritte oder zur Nutzung für andere Marken oder Unternehmen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
(4) Entwürfe, die im Rahmen einer Auswahl nicht beauftragt werden, bleiben in jeder Hinsicht bei uns. Eine Nutzung ist nicht gestattet.
(5) An eingesetzter Fremdsoftware, an Open-Source-Komponenten und an lizenzierten Erweiterungen räumen wir nur die Rechte ein, die uns der jeweilige Rechteinhaber selbst eingeräumt hat. Deren Lizenzbedingungen gehen vor.
(6) Wir bleiben berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse als eigene Leistung zu nutzen, insbesondere die verwendeten Konzepte, Techniken und Bausteine erneut einzusetzen.
§ 9 Vom Kunden gelieferte Inhalte und Freistellung
(1) Für Inhalte, die der Kunde beistellt oder deren Veröffentlichung er veranlasst, ist allein der Kunde verantwortlich. Das gilt für Texte, Bilder, Videos, Logos, Musik, Daten und alle sonstigen Materialien.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wir sind nicht verpflichtet, beigestellte Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen.
(3) Werden wir wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt uns der Kunde von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
(4) Der Kunde räumt uns an den beigestellten Inhalten die Nutzungsrechte ein, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
(5) Bei beauftragtem E-Mail-Marketing verantwortet der Kunde die Rechtmäßigkeit der Empfängerdaten und der vorliegenden Einwilligungen.
§ 10 Hosting, Domains und Leistungen Dritter
(1) Wir betreiben kein eigenes Hosting und registrieren keine Domains im eigenen Namen. Der Kunde benötigt einen geeigneten Hostingvertrag und die erforderlichen Domains und trägt dafür selbst Sorge.
(2) Der Kunde ist Vertragspartner und Inhaber von Hosting und Domain. Auf Wunsch beraten wir bei der Auswahl und unterstützen bei der Einrichtung. Für Verfügbarkeit, Leistung und Vertragsbedingungen des Anbieters haften wir nicht.
(3) Der Kunde stellt uns für die Dauer der Zusammenarbeit die erforderlichen Zugangsdaten bereit. Verzögerungen durch fehlende oder unzutreffende Zugangsdaten gehen nicht zu unseren Lasten.
(4) Erfüllt die Hostingumgebung die technischen Mindestanforderungen nicht, die wir vor Projektbeginn mitteilen, sind wir zur Leistung erst nach Herstellung dieser Voraussetzungen verpflichtet.
(5) Für die Erreichbarkeit bestimmter Domainnamen übernehmen wir keine Gewähr.
§ 11 Barrierefreiheit
(1) Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ob und in welchem Umfang der Kunde davon betroffen ist, richtet sich nach seinem Angebot und seiner Unternehmensgröße. Die Prüfung obliegt dem Kunden.
(2) Barrierefreiheit nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes oder nach einer bestimmten Konformitätsstufe der WCAG schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich beauftragt und im Angebot ausgewiesen ist.
(3) Ist Barrierefreiheit beauftragt, bezieht sie sich auf den von uns gelieferten Stand. Für spätere Änderungen durch den Kunden oder Dritte, insbesondere für nachträglich eingestellte Inhalte, Bilder ohne Alternativtext oder eingebundene Fremdinhalte, können wir nicht einstehen.
§ 12 Betreuungs- und Wartungsverträge
(1) Umfang und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Betreuungsvertrag und dem gewählten Paket.
(2) Nicht enthalten sind Funktionserweiterungen, redaktionelle Texterstellung, Neugestaltungen und die Beseitigung von Störungen, die der Kunde oder Dritte verursacht haben. Solche Leistungen rechnen wir nach Aufwand ab.
(3) Wir schulden die fachgerechte Durchführung von Aktualisierungen, nicht deren Fehlerfreiheit. Updates werden von den jeweiligen Herstellern bereitgestellt. Beeinträchtigt ein Update trotz vorheriger Prüfung die Funktion, stellen wir den vorherigen Stand aus der letzten Datensicherung wieder her.
(4) Vergütungen können wir mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin.
§ 13 Datensicherung
(1) Im Rahmen eines Betreuungsvertrags erstellen wir regelmäßig Sicherungen der Webseite einschließlich Datenbank und bewahren die Sicherungen der letzten drei Monate auf.
(2) Eine Wiederherstellung ist nur auf den Stand der letzten Sicherung möglich. Daten, die danach entstanden sind, können verloren gehen.
(3) Unabhängig davon bleibt der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor größeren Eingriffen empfehlen wir eine zusätzliche eigene Sicherung.
§ 14 Referenznennung
(1) Wir dürfen den Kunden mit Namen, Logo und einer Abbildung des Arbeitsergebnisses als Referenz nennen, insbesondere auf unserer Webseite und in Angeboten. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Nach Widerspruch entfernen wir die Nennung innerhalb angemessener Frist.
(2) Auf der erstellten Webseite dürfen wir einen dezenten Hinweis auf unsere Urheberschaft anbringen, verbunden mit einem Verweis auf unsere Webseite. Das entspricht dem Recht auf Urhebernennung nach § 13 Urheberrechtsgesetz.
(3) Möchte der Kunde diesen Hinweis entfernen lassen, ist das nach vorheriger Vereinbarung möglich. Das eigenmächtige Entfernen ist nicht gestattet.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Das gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Setzen wir Dritte zur Leistungserbringung ein, verpflichten wir diese entsprechend.
(4) Zugangsdaten bewahren beide Seiten sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt auf.
§ 16 Datenschutz
(1) Beide Seiten beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
(2) Soweit wir bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, insbesondere bei Zugriff auf dessen System im Rahmen der Betreuung, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Wie wir Daten im Zusammenhang mit dieser Webseite verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Gewährleistung
(1) Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis nach Fertigstellung sorgfältig und zeigt Mängel unverzüglich in Textform an, unter Beschreibung des Fehlerbilds und der Schritte zu seiner Reproduktion.
(2) Bei einem berechtigten Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Kein Mangel sind Abweichungen in der Darstellung, die auf unterschiedlichen Geräten, Bildschirmgrößen, Farbprofilen, Browserversionen oder Nutzereinstellungen beruhen. Gleiches gilt für Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck.
(5) Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein Dritter das Arbeitsergebnis verändert, unsachgemäß bedient oder in einer nicht vereinbarten Umgebung betrieben hat.
(6) Für Fremdsoftware und Erweiterungen Dritter beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die sorgfältige Auswahl und Einrichtung. Für Fehler und Sicherheitslücken in solchen Komponenten haften wir nicht.
(7) Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schulden wir nicht. Das gilt insbesondere für Platzierungen in Suchmaschinen, Besucherzahlen, Reichweiten und Umsätze. Rankings hängen von Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflusses liegen.
§ 18 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 19 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne einen von uns zu vertretenden Grund, steht uns die vereinbarte Vergütung zu. Wir müssen uns anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen (§ 648 BGB).
(2) Es wird vermutet, dass uns 30 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Verpflichtungen, die wir gegenüber Dritten eingegangen sind, übernimmt der Kunde oder stellt uns davon frei.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung nach Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist oder wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 20 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt und andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Cyberangriffe auf Systeme Dritter, Arbeitskämpfe und behördliche Maßnahmen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
(2) Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 21 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer Zustimmung in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 22 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen können wir diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an Rechtsprechung oder an geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die Änderung teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf die Frist und das Kündigungsrecht weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Für bereits geschlossene Einzelaufträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
