Barrierefreie Webseiten: prüfen, nachrüsten und neu bauen nach BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops und Websites mit Angeboten an Verbraucher barrierefrei sein. Wir prüfen Ihre Seite nach WCAG 2.1 Stufe AA, rüsten sie nach oder bauen sie gleich barrierefrei neu.

Davon haben alle Besucher etwas: Texte lassen sich besser lesen, Formulare leichter ausfüllen, und die Seite funktioniert auch ohne Maus.

Bild wurde mit KI generiert

Muss meine Website barrierefrei sein? Das BFSG im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft vor allem digitale Angebote an Verbraucher. Reine Angebote an Firmenkunden sind in der Regel nicht betroffen.

Wer betroffen ist

Unternehmen, die Verbrauchern online Waren oder Dienstleistungen anbieten, etwa über einen Onlineshop, eine Buchung oder einen Vertragsabschluss auf der Website.

Die Ausnahme

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer Produkte herstellt, fällt trotzdem darunter.

Was droht

Die Marktüberwachung kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen.

Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, hängt vom Einzelfall ab. Wir leisten keine Rechtsberatung, zeigen Ihnen aber gern, wie weit Ihre Website von den Anforderungen entfernt ist.

Nicht nur Pflicht

Barrierefrei heißt: besser für alle Besucher

Auch wenn Sie nicht unter das Gesetz fallen, lohnt sich Barrierefreiheit. Eine Seite, die gut lesbar ist und ohne Maus funktioniert, ist für alle angenehmer.

Mehr Menschen erreichen

Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen und ältere Nutzer finden sich auf Ihrer Seite zurecht.

Besser auf dem Handy

Große Schaltflächen, klare Kontraste und eine saubere Struktur helfen auch unterwegs und bei Sonnenlicht.

Gut für die Suchmaschine

Klare Überschriften, Alternativtexte für Bilder und eindeutig beschriftete Links versteht auch Google besser.

Formulare, die ankommen

Beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen machen es leichter, eine Anfrage auch wirklich abzuschicken.

Unsere Leistungen für barrierefreie Websites

Ob Sie wissen wollen, wo Ihre Seite steht, oder gleich neu bauen möchten: Sie bekommen alles aus einer Hand. Mehr zu unserer Arbeitsweise finden Sie unter Webdesign.

Prüfung Ihrer Website

Wir prüfen Ihre Seite nach WCAG 2.1 Stufe AA, von Hand und mit Prüfwerkzeugen. Sie bekommen einen Bericht mit allen Mängeln, sortiert nach Dringlichkeit.

Nachrüsten

Wir beheben die gefundenen Mängel in Ihrer bestehenden WordPress-Seite: Kontraste, Überschriften, Alternativtexte, Formulare und Tastaturbedienung.

Neubau barrierefrei

Ihre neue Website oder Ihren Onlineshop bauen wir von Anfang an barrierefrei. Das spart späteres Nachrüsten.

Barrierefreiheitserklärung

Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit Ihres Angebots und binden sie in Ihre Website ein.

Website auf Barrierefreiheit prüfen: darauf achten wir

Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA. Diese Punkte prüfen wir auf jeder Seite, die für Ihre Besucher wichtig ist.

Die wichtigsten Prüfpunkte nach WCAG 2.1 Stufe AA
PrüfpunktWorum es geht
KontrasteText und Bedienelemente heben sich deutlich genug vom Hintergrund ab, bei normalem Text mindestens 4,5 zu 1.
TastaturbedienungAlle Links, Menüs und Formulare lassen sich ohne Maus erreichen, und man sieht jederzeit, wo man sich befindet.
Überschriften und StrukturEine klare Gliederung, die Vorleseprogramme erkennen und durchspringen können.
AlternativtexteBilder mit Inhalt haben eine Beschreibung, rein schmückende Bilder werden übersprungen.
FormulareJedes Feld ist beschriftet, Fehlermeldungen sagen verständlich, was fehlt.
VergrößerungDie Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom und auf schmalen Bildschirmen ab 320 Pixel Breite bedienbar.
BewegungAutomatisch laufende Inhalte lassen sich anhalten, Animationen richten sich nach der Systemeinstellung.
SpracheDie Sprache der Seite ist hinterlegt, damit Vorleseprogramme richtig aussprechen.

So läuft es ab: von der Prüfung zur barrierefreien Website

1.

Prüfung

Sie nennen uns die Adresse Ihrer Website, wir prüfen sie und halten jeden Mangel fest.

2.

Bericht und Angebot

Sie bekommen den Bericht und ein Angebot für die Umsetzung. Was zuerst drankommt, entscheiden Sie.

3.

Umsetzung

Wir beheben die Mängel direkt in Ihrer WordPress-Seite oder bauen die Seite neu.

4.

Nachprüfung

Zum Schluss prüfen wir erneut und erstellen auf Wunsch die Barrierefreiheitserklärung.

Was kostet eine barrierefreie Website?

75 € netto je Stunde

Nach der Prüfung bekommen Sie ein konkretes Angebot für die Umsetzung.

Wir arbeiten zum Stundensatz von 75 Euro netto, wie bei allen Webdesign-Leistungen. Wie viel Arbeit anfällt, hängt vor allem davon ab, wie viele unterschiedliche Seitentypen und Formulare Ihre Website hat und wie alt ihr technischer Unterbau ist.

Deshalb steht am Anfang die Prüfung. Danach wissen wir, was zu tun ist, und Sie bekommen ein Angebot, das die einzelnen Arbeiten auflistet. Planen Sie ohnehin eine neue Website, ist der barrierefreie Neubau oft der wirtschaftlichere Weg. Alle Preise finden Sie unter Preise.

Barrierefreiheit Ihrer Website anfragen

Nennen Sie uns die Adresse Ihrer Website und sagen Sie uns, worum es geht. Wir melden uns mit einer Einschätzung. Lieber telefonieren? Sie erreichen uns unter 0711 99596280.

Anfrage Barrierefreiheit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und ein Angebot zu erstellen. Sie werden gelöscht, sobald sie dafür nicht mehr gebraucht werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zu barrierefreien Websites und dem BFSG

Wenn Sie Verbrauchern über Ihre Website Waren oder Dienstleistungen anbieten, etwa in einem Onlineshop, dann in der Regel ja. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Im Zweifel sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.

Das Gesetz zielt auf Angebote an Verbraucher. Reine Angebote an Firmenkunden sind in der Regel nicht betroffen. Barrierefrei lohnt sich trotzdem, weil auch Ihre Geschäftskunden davon profitieren.

Seit dem 28. Juni 2025.

Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549. Für Websites verweist sie auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA.

Wir arbeiten zu 75 Euro netto je Stunde. Wie lange eine Prüfung dauert, hängt vor allem von der Zahl der Seitentypen und Formulare ab. Nach der Prüfung bekommen Sie ein konkretes Angebot für die Umsetzung.

Nein. Solche Werkzeuge legen eine Leiste über die Seite, beheben aber nicht die Mängel im Aufbau. Fehlende Beschriftungen oder eine falsche Überschriftenfolge bleiben bestehen.

Bei WordPress-Seiten meist ja. Ist die Seite sehr alt oder mit einem Baukasten gebaut, der wenig Eingriff zulässt, kann ein Neubau der sinnvollere Weg sein. Das sagen wir Ihnen nach der Prüfung.

Eine Seite, auf der Sie beschreiben, wie barrierefrei Ihr Angebot ist, was noch fehlt und wie Besucher Probleme melden können. Wir erstellen sie und binden sie ein.

Wir rüsten WordPress-Seiten nach. Für Joomla-Seiten bieten wir den Umstieg zu WordPress zum Festpreis an. Die Barrierefreiheit rüsten wir danach auf Wunsch nach.

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Diese Website verwendet nur Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Wir setzen keine Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies ein und geben keine Daten an Dritte weiter. Mehr dazu in unserer: Datenschutzerklärung Cookie-Hinweise

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