Webdesigner brauchen keine Angst vor der KI zu haben

Comic-Illustration: Webdesignerin lehnt sich entspannt am Schreibtisch zurück, neben ihr reicht ein kleiner Roboter ihr einen Pinsel

Die KI baut in dreißig Sekunden eine Website, und trotzdem klingelt weiter das Telefon. Warum das kein Widerspruch ist: was die Zahlen zu KI-erzeugtem Code wirklich sagen, warum sich die Schwelle vom Herstellen zum Beurteilen verschoben hat, was ein Webdesigner heute zusätzlich können muss und was das alles für den Betrieb deiner eigenen Website bedeutet.

KI-Kennzeichnungspflicht: Was seit August auf deiner Website stehen muss

Bildschirm mit einem Foto, unter dem eine kleine Hinweiszeile zur KI-Erzeugung steht, daneben ein Chatfenster mit Hinweis auf einen KI-Assistenten

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Für eine Firmenwebsite sind davon zwei Dinge wirklich Pflicht, und eine viel zitierte Frist gilt gar nicht für dich. Was Artikel 50 verlangt, wo der Unterschied zwischen Deepfake und Illustration liegt und wie eine Kennzeichnung praktisch aussieht.

Der EU AI Act ist da: Der Fristenfahrplan für kleine Betriebe

Wandkalender mit mehreren markierten Terminen, daneben ein aufgeschlagener Aktenordner als Sinnbild für gestaffelte Fristen

Seit dem 1. August 2024 ist die KI-Verordnung in Kraft. Für einen Betrieb mit fünf bis fünfzig Leuten sind davon genau zwei Termine wichtig, der Rest betrifft Hersteller. Welche Rolle du einnimmst, was am 2. Februar 2025 und am 2. August 2026 gilt und was eine Schulung zur KI-Kompetenz wirklich leisten muss.

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